Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Finanzberatung und die Erbringung von Dienstleistungen, wie z. B. das Makeln und Vermitteln von Versicherungen verschiedener Gesellschaften, die Vermittlung von Darlehn und sonstigen Finanzierungen, die Baubetreuung und sämtliche mit diesen Geschäften im Zusammenhang zu erbringenden Leistungen, sowie Hausverwaltungen und Vertrieb von Immobilien. Die Gesellschaft kann auch Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem obigen Betrieb irgendwie im Zusammenhang stehen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.