Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Geschäftsführer sind grundsätzlich alleinvertretungsberechtigt. Die Geschäftsführer sind befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gegenstand
Eingehung von Beteiligungen und die Übernahme der persönlichen Haftung bei Beteiligungsgesellschaften, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung bei der Hüllinghorst Grundstück GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Unterhaltung und Verwaltung von eigenen Grundbesitzen ist.