Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen, die Übernahme von Geschäftsführungsaufgaben jeglicher Art sowie der Eintritt als persönlich haftende Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften. Die Gesellschaft darf gleichartige oder ähnliche Unternehmungen erwerben und sich daran beteiligen.