Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Beteiligung und Verwaltung sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der Vertretung an anderen Gesellschaften, insbesondere an noch zu gründenden Kommanditgesellschaften, und zwar einschließlich der Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters, sowie der Handel, der Vertrieb und die Reparatur von Konsumentenelektronik und artverwandten Erzeugnissen.