Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 6031
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
AWINA Immobilien Verwaltungs GmbH
b)
Herford
c)
Die Komplementärstellung der AWINA
Immobilien GmbH & Co. KG in Herford. Die
Gesellschaft kann auch gleiche und
ähnliche Unternehmungen erwerben, sich
an solchen beteiligen, deren Geschäfte
führen und alle Rechtsgeschäfte
vornehmen, die mit dem von der
Gesellschaft betriebenen Zweck im
Zusammenhang stehen.
50.000,00
DEM
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Wittenbreder, Gerhard, Herford, *XX.XX.1937
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Wittenbreder, Anja, Herford, *XX.XX.1965
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.11.1998
a)
27.04.2004
Großklags
b)
Tag der ersten
Eintragung: 29.12.1998
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes
(Amtsgericht Herford HR
B 2893) getreten.
Freigegeben am
27.04.2004.
Gesellschaftsvertrag Bl.
5-23 SB
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Waldstr. 11, 32052 Herford
a)
20.05.2010
Heron
3
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Wittenbreder, Gerhard, Herford, *XX.XX.1937
a)
09.10.2017
Droste
Abruf vom 01.02.2024