Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 2507
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Buchbinderei Brinkmann GmbH.
b)
Bad Oeynhausen
c)
Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen
aller Art sowie ähnliche Geschäfte,
insbesondere im Bereich der Herstellung
von Druckerzeugnissen. Die Gesellschaft
kann alle Geschäfte betreiben, die dem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann
Zweigniederlassungen errichten oder sich
an gleichartigen oder ähnlichen
Unternehmen beteiligen.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Brinkmann, Heinrich, Druckermeister, Bad
Oeynhausen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 15.02.1995
a)
26.11.2003
Fischer-Glowatz
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.04.1995
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
26.11.2003.
Gesellschaftsvertrag Bl.
4-8 SB
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Dehmer Sstr. 45, 32549 Bad Oeynhausen
a)
08.07.2010
Heron
3
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Mönichhusen 54, 32549 Bad Oeynhausen
a)
18.11.2014
Droste
Abruf vom 27.03.2024