Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer. Dieser ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung sowie der öffentlichen Gesundheitspflege.