Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 2016
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Kuntemeier GmbH Tiefbau
b)
Bad Oeynhausen
c)
Erd- und Baggerarbeiten. Die Gesellschaft
ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die
geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar
dem Gesellschaftszweck zu dienen und ihn
zu fördern. Die Gesellschaft kann
Zweigniederlassungen an beliebigen Orten
errichten, sich an gleichartigen
Unternehmen beteiligen und solche
Unternehmen erwerben.
30.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kuntemeier, Detlef, Bad Oeynhausen
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.01.1991 zuletzt geändert am
26.06.2002
a)
01.12.2003
Haseloh
b)
Tag der ersten
Eintragung: 24.04.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
01.12.2003.
Gesellschaftsvertrag Bl.
60-68 SB.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Im Meerbruch 14, 32549 Bad Oeynhausen
a)
12.07.2010
Heron
3
Einzelprokura:
Beste, Stephanie, Löhne, *XX.XX.1969
a)
16.01.2024
Kuhlmann
Abruf vom 04.04.2024