Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 1999
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Autolackiererei MUSS GmbH
b)
Löhne
c)
Fahrzeuglackierungen und
Werbebeschriftungen jeglicher Art.
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Muss, Peter, Löhne
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
Einzelprokura
Muss, Gudrun, Löhne, *XX.XX.1955
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.1990 zuletzt geändert am
09.10.2001
a)
01.12.2003
Haseloh
b)
Tag der ersten
Eintragung: 07.03.1991
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
01.12.2003.
Gesellschaftsvertrag Bl.
18-20 SB.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Eckernkamp 9, 32584 Löhne
a)
12.07.2010
Heron
3
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Muss, Maximilian, Löhne, *XX.XX.1986
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Muss, Peter, Löhne, *XX.XX.1949
a)
11.08.2020
Droste
Abruf vom 26.03.2024