Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Bauträgertätigkeiten gem. § 34c GewO, der An- und Verkauf von Grundstücken und Immobilien als Asset- oder Sharedeal, Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen wie z.B. speziell gegründete Projektgesellschaften (SPV), Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im Sharedeal.