Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Verwerten eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Kapitalanlagengesetz (KAGB).