Die Gesellschaft hat einen, zwei oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehr als zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch je drei Geschäftsführer vertreten. Sind nur zwei Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die beiden Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, solange nicht mehr Geschäftsführer bestellt sind.