Handelsregister B des Amtsgerichts Bad Oeynhausen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 16995
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
FeMö Autoteile GmbH
b)
Minden
Geschäftsanschrift:
Uphauser Weg 78, 32429 Minden
c)
Groß- und Einzelhandel mit Kfz- Ersatz-
und Zubehörteilen, Industriebearf und
Werkstattausrüstungen nebst allen damit
verbundenen Geschäften.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Möhle, Christiane, Hille, *XX.XX.1971
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Fester, Alexander, Minden, *XX.XX.1988
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.01.2020
a)
19.02.2020
Bunke
2
a)
Novotec Kfz-Teile GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 06.03.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz)
beschlossen.
a)
25.03.2020
Benölken
3
b)
Die Gesellschaft hat den Geschäftsbetrieb der Novotec
Kraftfahrzeugteile Handel GmbH mit Sitz in Minden (AG Bad
Oeynhausen HR B 8382) übernommen.
Gem. § 25 Abs. 2 HGB ist die Haftungsübernahme für den
Übergang des Geschäftsbetriebes durch die Erwerberin sowie
der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen
ausgeschlossen.
a)
15.04.2020
Kuhlmann
Abruf vom 05.02.2024