Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Allein- und einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handel und der Vertrieb von Fassadensystemen sowie deren Herstellung und Montage und sämtlicher in diesem Zusammenhang stehender Beratungs- und Dienstleistungen sowie die Übernahme der persönlich haftenden Gesellschafterstellung der Firma FDK Fassaden-Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.