Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Jeder einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Der Erwerb, die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz und sonstigen beweglichen Wirtschaftsgütern sowie die Führung der Geschäfte und Übernahme der persönlich haftenden Gesellschafterstellung der Firma MKA Immobilien UG (haftungsbeschränkt) & Co KG.