Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Allein- und einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Die Herstellung und der Vertrieb von Sportbodenbelägen, Kunstrasensystemen sowie der Import und Export von allen damit im Zusammenhang stehenden Produkten.