Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. (073)
Gegenstand
Die Eingehung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen. Nach dem KAGB, dem KWG und dem RDG erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht erbracht.