Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Die Vermittlung von Versicherungen und Finanzprodukten aller Art (auch soweit nach der GewO erlaubnispflichtig). Erlaubnispflichtige Geschäfte nach § 32 KwG werden nicht vorgenommen.