Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Finanz- und Assekuranzmakelei nebst allen damit verbundenen Geschäften, mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Geschäften nach § 32 KWG