Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Betrieb einer Arbeitnehmerüberlassung, Arbeitnehmervermittlung, Personalqualifizierung, Erbringung sonstiger Dienstleistungen im Personalbereich, sonstige Tätigkeiten, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu unterstützen soweit diese nicht aufgrund besonderer Vorschriften genehmigungspflichtig sind.