Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Förderung der Berufsbildung, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 AO.