Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, gründstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume sowie Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge und Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen sowie Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge.