Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen, treuhänderische Verwaltung von Beteiligungen, insbesondere die Übernahme der Stellung des Treuhand-Kommanditisten in Beteiligungs-Gesellschaften sowie die Durchführung von Mittelverwendungskontrollen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften fallen oder Bank- oder Versicherungsgeschäfte im engeren Sinne darstellen (§ 1 Kreditwesengesetz).