| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt in evangelisch-diakonischer Verantwortung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte, des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nummer 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Gesellschaftszweck wird im Rahmen der Inklusion insbesondere verwirklicht durch die Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb von Einrichtungen zur Behandlung, Pflege, Erziehung, Rehabilitation, Ausbildung und Förderung von Menschen mit Behinderungen und kranken Menschen. Die Verwirklichung des vorstehend dargestellten Gesellschaftszwecks erfolgt unter Erbringung der Leistungen der Eingliederungshilfe, welche die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe umfassen. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs.1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. Sie kann auch ihrerseits als Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2 AO für andere steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Zwecke tätig werden. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch das planmäßige Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit anderen nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 Körperschaftssteuergesetz (KStG) steuerbegünstigten Körperschaften der Diakonischen Stiftung Wittekindshof sowie mit Gesellschaften an denen die Diakonische Stiftung Wittekindshof mittel- oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke gemäß vorstehendem Absatz 2. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt durch die Erbringung von Funktions- und Unterstützungsleistungen organisatorischer, wirtschaftlicher, administrativer und personeller Art, zum Beispiel Verwaltungsdienstleistungen im Personal-, Rechnungs-, Finanz- und Immobilienwesen sowie im Controlling, Management- und Beschaffungsleistungen, Personaldienste und -gestellungen, administrative Serviceleistungen sowie die Hausverwaltung und die Überlassung von Mobilien und Immobilien. Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt zudem durch die Inanspruchnahme von Funktions- und Unterstützungsleistungen sowie Dienst- und Beratungsleistungen. Dazu können gehören Speisenversorgungsleistungen und die damit verbundenen Dienstleistungen, Personaldienstleistungen, Personalvermittlung inkl. administrativer Serviceleistungen und Beschäftigung von überlassenem Personal, Bezug von Wärme, Strom und anderen Energieträgern sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, insbesondere auch Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Bereichen der Energieversorgung. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. |