Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind für alle Rechtshandlungen, die sie mit oder gegenüber der WESTKALK Vereinigte Warsteiner Kalksteinindustrie GmbH & Co. KG vornehmen, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Code: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer (010)
Gegenstand
Geschäftsführung und Vertretung der WESTKALK Vereinigte Warsteiner Kalksteinindustrie GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Warstein, als deren persönlich haftende Gesellschafterin.