Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Bewirtschaftung, Verwaltung, Verwertung und Mehrung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie Bewirtschaftung, Verwaltung, Verwertung eigenen Vermögens