Handelsregister B des Amtsgerichts Arnsberg
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 1388
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bäumle GmbH
b)
Sundern
c)
Die Reproduktion von Schrift und Bild, die
Herstellung von Druckformen und der
Handel und Vertrieb mit diesen Produkten.
50.000,00
DEM
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Bäumle, Christoph, Drucker, Sundern
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer:
Bäumle, Irmgard, Buchhalterin, Sundern
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 28.10.1993
a)
14.05.2002
Kruse
b)
Tag der ersten
Eintragung: 25.11.1993
Tag der letzten
Eintragung:
20.02.2002
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
14.05.2002.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Schweinsohl 6, 59846 Sundern
a)
26.01.2010
Koch
3
a)
Nach Berichtigung nunmehr
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer gemeinsam
vertreten.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bäumle, Irmgard, Buchhalterin, Sundern
a)
09.01.2015
Deese
b)
Allg.
Vertretungsregelung
wegen offensichtlicher
Unrichtigkeit von Amts
wegen berichtigt.
Abruf vom 25.03.2024