Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Verwaltung eigenen Vermögens und Beteiligung an anderen Unternehmen, Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei anderen Unternehmen, insbesondere bei Kommanditgesellschaften, Erbringung von Managementdienstleistungen sowie Erwerb und Verwaltung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen