Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Betrieb von Gastronomiebetrieben in Arnsberg, insbesondere in Form von Cafes und Restaurants, auf Basis eines Unternehmenskonzeptes der CE FranchiseGmbH oder eines mit dieser verbundenen Unternehmens i.S.d. §§ 15 ff. AktG