Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 9296
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
FRI PROFESSIONAL GmbH
b)
Geilenkirchen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Aufklärung und Beratung in
Gesundheitsangelegenheiten und das
Betreiben einer Einrichtung zur Behandlung
von Patienten, die Ausrichtung von
Fortbildungsveranstaltungen, die
Vermietung von Räumen, der Handel mit
Dentalprodukten, Dentaleinrichtungen und
EDV sowie alle artverwandten Geschäfte,
die dem Gesellschaftszweck dienlich sind.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Frings, Uwe, Geilenkirchen, *XX.XX.1961
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2001
a)
17.10.2002
Aissati
b)
Tag der ersten
Eintragung: 21.09.2001
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger
Änderung der örtlichen
Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes HRB
864 Amtsgericht
Geilenkirchen getreten.
Freigegeben am
17.10.2002.
Ges.Vertrag Bl. 4 ff
So.Bd.
2
b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Händelstraße 22, 52511 Geilenkirchen
a)
10.11.2010
Schophoven-Schmitt
Abruf vom 03.04.2024