| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zweck im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist, den Tierschutz zu fördern, indem in Deutschland und/oder im Ausland a. ein Tierheim errichtet und/ oder unterhalten und/oder gefördert wird, b. ausgesetzte und/oder in Not geratene Tiere versorgt und artgerecht gehalten werden, c. auf eine artgerechte Tierhaltung in der Landwirtschaft durch Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung wissenschaftlicher Untersuchungen hingewirkt wird, d. die Öffentlichkeit über Grausamkeiten bei der Tötung sowie Mißhandlungen und Quälereien von Tieren informiert und, falls erforderlich, die strafrechtliche Verfolgung von Personen nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Ansehen der Person veranlaßt wird, e. die Öffentlichkeit für die Tierschutzgedanken durch Aufklärungsveranstaltungen mobilisiert wird. Die Vorgenannten gemeinnützigen Zwecke können auch durch die ganze oder teilweise Weitergabe von Mitteln an andere gemeinnützige Körperschaften, die denselben Zweck verfolgen, gleichgültig ob sie im In- oder Ausland ansässig sind, verwirklicht werden. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben, die demZweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. |