HRB 6726 AG Aachen · aktuell
Historischer Auszug
Franz Schmitz Print- und Audiovisuelle Medien GmbH
Status: aktuell
Lädt...
Tausender|
Hunderter|
Zehner
Amtsgericht
Aachen
13579
.
{
6
ist
Nr.
Grund-
Vorstand
HR
B
7
2
6
BED)
der
|\a)
Firma
Persönlich
haftende
Ein
b)
Sitz
Stammkapital
Geseilschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
derEintragung
ra-
|c)
Gegenstand
des
Unternehmens
DM
Geschäftsführer
und
Unterschrift
gung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Franz
Schmitz
Print-
und
50.000,--
|
Franz
Schmitz,
Gesellschaft
mit
beschränkter
Haftung,
a)
13.
November
1996
Audiovisuelle
Medien
DM
Schriftsetzer,
neu
gegründet
durch
Ausgliederung
des
unter
der
Firma
GmbH
Herzogenrath
"Franz
Schmitz
Print-
und
Audiovisuelle
Medien"
in
Herzogenrath
betriebenen
einzelkaufmännischen
Unter=
b)
Herzogenrath
nehmens
aus
dem
Vermögen
des
Geschäftsinhabers
Franz
Schmitz
(übertragender
Rechtsträger).
c)
Gegenstand
des
Unter=
Von
Amts
wegen
wird
vermerkt,
daß
die
Ausgliederung
nehmens
ist
die
Herstellung
erst
mit
der
Eintragung
im
Register
des
Sitzes
des
.
und
der
Vertrieb
von
Print-\
übertragenden
Rechtsträgers
wirksam
wird.
\
und
Audiovisuellen
Medien.
Der
Gesellschaftsvertrag
ist
am
21.
August
1996
er=
Die
Gesellschaft
ist
be=
Tichtet.
.
rechtigt,
Zweigniederlassungen
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäfts=
zu
errichten,
sich
an
anderen
.
führer.
Ein
alleiniger
Geschäftsführer
vertritt
die
Unternehmen
zu
beteiligen
Gesellschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
b)
Ges.Vertrag
Bl.
6
ff.
-
insbesondere
auch
als
perk
bestellt,
so
wird
die
Gesellschaft
vertreten
durch
SoBd.
HR
A
4098
sönlich
haftende
Gesell=
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
siehe
HR
A
4098
schafterin
-,
sowie
andere
Unternehmen
zu
gründen.
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Prokuristen.
Durch
_Gesellschafterbeschluß
kann
eine
abweichende
Vertretungsbefugnis
der
Geschäftsführer
geregelt
werden.
Durch
Gesellschafterbeschluß
können
alle
oder
einzelne
Geschäftsführer
von
den
Beschränkungen
des_$
181
BGB
befreit
werden.
Der
Geschäftsführer
Franz
Schmitz
ist
alleinvertre=
tungsbefugt
und
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit,
somit
auch
befugt,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsgeschäften
mit
sich
selbst
uneingeschränkt:
zu
vertreten.
Die
Ausgliederung
wurde
am
14.
November
1995
im
a)
15.
November
1996
Register
des
Sitzes
des
übertragenden
Rechtsträgers
eingetragen.
Von
Amts
wegen
gemäß
$
137
Absatz
3
Satz
3
UmwG
eingetragen.
Ü
mm
3
Lothar
Schmitz,
Lothar
Schmitz
und
Lutz
Schmitz
sind
zu
Geschäfts=
2.
Dezember
1997
kfm.
Angestellter,
führern
bestellt.
-
Würselen;
Sie
sind
einzelvertretungsberechtigt
und
von
den
Lutz
Schmitz,
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit,
also
befug
CO
rr2ae_
Schriftsetzer,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsge=
Herzogenrath.
schäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
RS
102
-
Karteiblatt
HR
8
-
gen.
1.1989
-
M.
DuMont
Schauberg,
Köln
Fortsetzung
Rückseite

Lädt...
Amtsgericht
Aachen
Rückseite
von
Blatt
Nr.
_
Vorstand
der
|a)
Firma
end
Persönlich
haftende
Ein-
|b)
Sitz
.
Gesellschafter
Prokura
Rechtsverhältnisse
a)
Tag
derEintragun
tra-
|
c)
Gegenstand
des
Unternehmens
Stammkapital
Geschäftsführer
)
und
Untersenuift
u
gung
Abwickler
b)
Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
4
Die
Gesellschafterversammiung
vom
13.
Februar
1998
a)
02.
März
1998
hat
die
Neufassung
des
Gesellschaftsvertrags
be=
schlossen.
Die
Gesellschaft
hat
einen
oder
mehrere
Geschäfts=
führer.
Ein
alleiniger
Geschäftsführer
vertritt
die
Geseilschaft
allein.
Sind
mehrere
Geschäftsführer
bestellt,
so
wird
die
Geselischaft
vertreten
durch
zwei
Geschäftsführer
gemeinsam
oder
durch
einen
Geschäftsführer
in
Gemeinschaft
mit
einem
Proku=
risten.
Durch
Gesellschafterbeschluß
kann
die
Ver=
tretungsbefugnis
der
Geschäftsführer
abweichend
ge=
regelt
werden,
insbesondere
können
auch
alle
oder
einzelne
Geschäftsführer
von
den
Beschränkungen
des
$
181
BGB
befreit
werden,
so
daß
diese
befugt
sind,
die
Gesellschaft
bei
der
Vornahme
von
Rechtsge=
schäften
mit
sich
selbst
oder
als
Vertreter
eines
Dritten
uneingeschränkt
zu
vertreten.
Ohr
b)
Beschluß
Bl.
13
ff
SoBd.
En
ii
auf
dem
ten
Blatt