| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere - der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, - der Erwerb, das Entwickeln, das Halten, Verwalten und Verkaufen von eigenen Immobilien, - die Anlage und Verwaltung von Wertpapieren, sowie sonstigen Finanzinstrumenten nach § 1 Abs. 11 KWG. Die Gesellschaft betreibt kein gewerbliches Unternehmen, insbesondere keinen Handel mit Immobilien und keine sonstige gewerbliche Tätigkeit. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmen mit ähnlichem Unternehmenszweck zu beteiligen, sowie Zweigniederlassungen zu errichten. Tätigkeiten, die der behördlichen Genehmigung, insbesondere der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, bedürfen, sind nicht Inhalt des Unternehmensgegenstandes. |