| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist a) der Stahl-, Anlagen und Maschinenbau, Wartungs-, Instandsetzungsplanungen und -arbeiten, Engineering im Maschinen- und Elektrobereich, Projektplanung, -steuerung und -überwachung, Konstruktion und Ausführung von Elektroanlagen des Maschinenbaus, von Fertigungsanlagen und Anlagen. Ferner die Übernahme von Outsourcing-Bereichen (Produktion, Wartung, Instandhaltung, Engineering); b) die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung im technisch-gewerblich und kaufmännischen Bereich, einschließlich Arbeitsvermittlung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen zu tätigen bzw. vorzunehmen, die zur unmittelbaren und/oder mittelbaren Förderung des Unternehmensgegenstandes geeignet erscheinen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen, auch wenn sie einen anderen Unternehmensgegenstand haben, errichten, erwerben und sich an solchen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie darf Betriebsstätten und Zweigniederlassungen errichten sowie Unternehmensverträge abschließen. Die Gesellschaft kann Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen und/oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung(en) beschränken und Unternehmensverträge jeder Art abschließen sowie ihren Betrieb ganz oder teilweise in Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, ausgliedern oder verbundenen Unternehmen überlassen. |