Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist a) der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, insbesondere von Grundbesitz bzw. grundstücksgleichen Rechten, Markenrechten und Gesellschaftsbeteiligungen, sowie b) die Übernahme der Geschäftsführung, der persönlichen Haftung und der Vertretung anderer Gesellschaften bzw. Unternehmen. Die Gesellschaff ist befugt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.