Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Satzungszweck ist die Jugendhilfe und das Wohlfahrtswesen. Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere verwirklicht durch alle Maßnahmen der Jugendhilfe entsprechend dem KJHG. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen.