Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 27015
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Frühlingsmarkt GmbH
b)
Aachen
Geschäftsanschrift:
Adalbertsteinweg 235, 52070 Aachen
c)
Gegenstand der Gesellschaft ist der
Einzelhandel mit Lebensmitteln,
insbesondere Obst, Gemüse und Fleisch.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Kedra, Mhd Kheir, Bottrop, *XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Liquidator:
Kedra, Mhd Kheir, Bottrop, *XX.XX.1982
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 05.09.2022
Die Gesellschafterversammlung vom 06.07.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung von Bochum (bisher Amtsgericht
Bochum HRB 20318) nach Aachen beschlossen.
b)
Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
a)
11.09.2023
Johnen
2
a)
Royal Sweet GmbH
c)
Gegenstand der Gesellschaft ist der Handel
mit Süßwaren aller Art.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
§ 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung der Firma und des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
30.11.2023
Dr. Moosheimer
Abruf vom 03.04.2024