Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 26244
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Ratai Metalldesign GmbH
b)
Geilenkirchen
Geschäftsanschrift:
Hansemannstr. 12, 52511 Geilenkirchen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Durchführung von Schweißarbeiten,
Montagearbeiten und die
Arbeitnehmerüberlassung.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Ratai, Marta, Jülich, *XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Hennicken, Debora Theresa, Jülich, *XX.XX.1996
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2015
Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2022 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) sowie § 2
(Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma sowie die
Sitzverlegung von Jülich (bisher Amtsgericht Düren HRB
7038) nach Geilenkirchen beschlossen.
a)
21.11.2022
Johnen
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 106/23)
vom 11.09.2023 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt
und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der
Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
15.09.2023
Schophoven-Schmitt
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 106/23)
vom 09.11.2023 ist die vorläufige Insolvenzverwaltung und
das allgemeine Verfügungsverbot aufgehoben.
a)
13.11.2023
Schophoven-Schmitt
Abruf vom 24.02.2024