| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist - die Gründung, die Eingehung, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Beratungsleistungen. Tätigkeiten, die einer öffentlichen Erlaubnis bedürfen, werden nicht erbracht. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie kann andere Unternehmen erwerben, sich an ihnen beteiligen, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten. - die die Erbringung von Planungs-, Beratungs-, Entwicklungs- und Supportleistungen im Bereich der Software, - die Analyse, Evaluierung und Beratung zur Digitalisierung von Unternehmensprozessen und Software. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. |