Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 24480
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
M+M Gastronomie GmbH
b)
Aachen
Geschäftsanschrift:
Trierer Straße 818, 52078 Aachen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist Schank-
und Speisewirtschaft.
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
betreiben, die dem Gesellschaftszweck
unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Sie
kann andere Unternehmen erwerben, sich
an ihnen beteiligen, die Geschäftsführung
für solche Unternehmen übernehmen sowie
Zweigniederlassungen errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Öksüz, Metin, Aachen, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.01.2021
a)
09.02.2021
Bergmann
2
a)
Ist ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind
mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten diese die
Gesellschaft gemeinsam.
b)
Geändert, nunmehr
Liquidator:
Öksüz, Metin, Aachen, *XX.XX.1980
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
b)
Die Gesellschaft ist aufgelöst.
a)
23.11.2023
Gräfen
Abruf vom 03.04.2024