Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 24215
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Schwartzer Ring GmbH
b)
Stolberg
Geschäftsanschrift:
Steinweg 69, 52222 Stolberg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich
der Wirtschaftszweige 46 (Großhandel -
ohne Handel mit Kraftfahrzeugen), 68.31
(Vermittlung von Wohngrundstücken,
Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte),
68.32 (Verwaltung von Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen für Dritte),
56.10.4 (Cafés) und 56.30.9 (sonstige
getränkegeprägte Gastronomie), und alle
damit verbundenen Geschäfte und
Tätigkeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Muntaniol, Ingo Jürgen, Stolberg, *XX.XX.1961
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.08.2018 mit Änderung vom
25.10.2019/26.11.2019.
Die Gesellschafterversammlung vom 28.09.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1 und Ziffer 2
und mit ihr die Sitzverlegung von Bedburg (bisher Amtsgericht
Köln HRB 96004 firmierend und EHD - Euro Hydraulics
Deutschland GmbH) nach Stolberg sowie die Änderung der
Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
a)
06.11.2020
Dr. Moosheimer
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (91 IN 28/24) vom
19.02.2024 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und
zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
a)
21.02.2024
Peutat
Abruf vom 22.02.2024