| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist die Eingehung, der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen im In- und Ausland für eigene Rechnung, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen. Vermarktung neuer Materialien, neuer Produktionstechniken und die Vornahme der damit verbundenen Anwendungsentwicklung, sowie Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, betriebswirtschaftliche und organisatorische Beratung, insbesondere technische Beratung sowie organisatorisches Projektmanagement. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des vorgenannten Zwecks notwendig oder nützlich erscheinen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und auch solche zu erwerben und Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen ergreifen, die der Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. |