Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Zusammenfassung von in der Regel mehrheitlich bzw. zu 100 % gehaltener Unternehmen unter einheitlicher Leitung, deren Beratung sowie die Übernahme von sonstigen betriebswirtschaftlichen Aufgaben innerhalb der Gruppe. Die Gesellschaft hat keine genehmigungsbedürftigen Tätigkeiten zum Gegenstand. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen unter gleicher oder anderer Firma errichten.