Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
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Nummer der Firma:
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HRB 20805
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Stefan Nickolai Holding GmbH
b)
Übach-Palenberg
Geschäftsanschrift:
Friedrich-Ebert-Straße 15, 52531 Übach-
Palenberg
c)
Gegenstand des Unternehmens ist das
Halten und Verwalten von Anteilen an
Kapitalgesellschaften, insbesondere an der
Universal Polythex - Kunststoffe GmbH mit
Sitz in Übach-Palenberg. Die Gesellschaft
ist zu allen Geschäften und Maßnahmen
berechtigt, die notwendig oder nützlich
erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu
erreichen, sie darf sich auch an anderen
Unternehmen beteiligen oder andere
Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft
ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In-
und Ausland zu errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Nickolai, Stefan, Alsdorf, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 07.11.2016
a)
30.11.2016
Rößeler
2
30.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.11.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital)
und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00
EUR um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen.
a)
04.12.2018
Dr. Moosheimer
Abruf vom 04.12.2024