| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; - die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; - die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer- Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; - die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; - die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; - die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports; - die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i.S.d. § 53 AO sowie - die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO. Die Gesellschaft verwirklicht unmittelbar selbst die in Abs. (2) genannten Zwecke insbesondere durch den Gegenstand der Gesellschaft, nämlich die Durchführung von Integrationsprojekten im Sinne des § 68 Nr. 3 Buchstabe c) AO mit § 132 SGB IX zur Beschäftigung von besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, insbesondere durch das Betreiben von Integrationsbetrieben zur Erbringung von Leistungen im Bereich von Gastronomie, Tourismus, Landwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau, Umzugsdiensten sowie weiteren Handwerks- und Dienstleistungsbereichen, die zur Beschäftigung des Personenkreises geeignet sind. Der Betrieb kann über unmittelbar angeschlossene Einrichtungen und / oder Tochtergesellschaften erfolgen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke auch durch planmäßiges Zusammenwirken gemäß § 57 Abs. 3 AO mit der Stiftung der Alexianerbrüder, der Alexianer GmbH und den zum Unternehmensverbund der Alexianer GmbH gehörenden Tochter- und Beteiligungsgesellschaften soweit die vorgenannten verbundenen Unternehmen, Einrichtungen und Gesellschaften die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der AO erfüllen. Dieses planmäßige Zusammenwirken erfolgt mit einzelnen oder mehreren der genannten Gesellschaften zusammen durch das wechselseitige aufeinander abgestimmte und koordinierte Erbringen von Verwaltungs- und Servicedienstleistungen, Nutzungsüberlassungen von beweglichen oder unbeweglichen Vermögensgegenständen, Lieferungen (insbesondere Waren-, Wärme- und Stromlieferungen) oder durch die Beistellung beziehungsweise Überlassung von Personal zur Erfüllung ihrer jeweiligen gemeinsamen steuerbegünstigten Satzungszwecke. Diese Leistungen werden jeweils einzeln vereinbart. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck und betreibt die von ihr unterhaltenen Einrichtungen auf der Grundlage des Auftrages der Stiftung der Alexianerbrüder und des Selbstverständnisses der Katholischen Kirche. Die in der Gesellschaft und in ihren Einrichtungen im vorgenannten Sinne beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden in Erfüllung dieses Auftrages tätig. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung der Gesellschaftszwecke dienlich sind. Bei Satzungsänderungen, die die Steuerbegünstigung der Gesellschaft betreffen, ist eine Stellungnahme des zuständigen Finanzamtes zur Auswirkung der Satzungsänderung auf die Steuerbegünstigung einzuholen. |