| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens sind alle Tätigkeiten, die die gewerblichen Interessen der Handwerksbetriebe fördern, insbesondere im Bereich Veranstaltungen, Vorträge, Seminare, Schulungen, Publikationen, die Organisation und Durchführung von Messen und Marketingleistungen, Service im Bereich der Kommunikation, soweit diese nicht in Konkurrenz zu Mitgliedsbetrieben der in der Kreishandwerkerschaft Heinsberg vertretenen Innungen erbracht werden. Des weiteren kann die Gesellschaft auch Handel mit verschiedenen Produkten, insbesondere aus dem Bereich Arbeitsschutz bzw. mit solchen, die den Gesellschaftszweck fördern oder dazu artverwandt sind, betreiben. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zusammenhängen oder diesen fördern. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen. |