Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die mittelbar oder unmittelbar dem Gesellschaftszweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten zu lassen.