| Gegenstand | (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Bauleistungen im Hochbau, der Aus- und Neubau von Wohn- und Geschäftsgebäuden sowie der Industriebau, insbesondere: Errichten von Mauern und Fassaden aus unterschiedlichen Steinsorten, Betonieren von Fundamenten, Bodenplatten, Decken, Wänden und anderen Bauteilen, Einbauen von Dämmstoffen zum Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz, Abdichten der Bauwerke gegen Feuchtigkeit, Herstellen von Putzen, Führen von Baumaschinen und Arbeitsgeräten, Sanierung von Bauwerken, Fertig- und Systembau. (2) Die Gesellschaft kann sich direkt oder indirekt an anderen Unternehmen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten und schließen. (3) Sie kann alle Geschäfte durchführen, die den Zwecken der vorstehenden Ziffern (1) und (2) förderlich sind und der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar dienen. |