Handelsregister B des Amtsgerichts Aachen
Abdruck
Nummer der Firma:
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HRB 16681
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Michael Hammers Studios GmbH
b)
Aachen
Geschäftsanschrift:
Am Gut Wolf 12, 52070 Aachen
c)
Gegenstand des Unternehmens ist die
Architektur, Design, Kunsthandwerk,
Schmiedearbeiten, Metallbauarbeiten für
private und öffentliche Auftraggeber.
Spezialgebiet ist die Gesamtrealisierung
künstlerischer Projekte weltweit.
Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften
und Maßnahmen berechtigt, die ihr zur
Erreichung des Gesellschaftszwecks
erforderlich oder zweckmäßig erscheinen.
Die Gesellschaft darf andere Unternehmen
gleicher oder ähnlicher Art übernehmen,
vertreten und sich an solchen Unternehmen
beteiligen; sie darf Zweigniederlassungen
errichten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hammers, Michael Leonhard, Aachen,
*XX.XX.1965
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.12.2006
Die Gesellschafterversammlung vom 10.01.2011 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz
der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Wesseling
(bisher Köln HRB 59475) nach Aachen beschlossen.
a)
31.01.2011
Dr. Moosheimer
Abruf vom 14.02.2024