| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist a) die Herstellung, der Verlag und der Vertrieb von Druckerzeugnissen, b) der Handel mit Druckerzeugnissen und der Einkauf von Leistungen zur Herstellung und zum Vertrieb von Druckerzeugnissen, c) das Betreiben von Geschäften im Kommunikationsbereich, ihre Organisation, Planung, Entwicklung und Durchführung, d) die Unterhaltung, der Erwerb, die Vermietung, Verpachtung und sonstige Gebrauchsüberlassung von Immobilien, technischen Einrichtungen, Wirtschaftsgütern und Rechten, soweit die für den Kommunikationsbereich nützlich sind. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diese Zwecke fördern oder geeignet sind, ihnen zu dienen. Sie kann insbesondere auch andere Unternehmen im Kommunikationsbereich im In- und Ausland erwerben oder sich an solchen Unternehmen in der geeigneten Form beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. |